Drohnen Gesetze Schweiz ?? Drohne fliegen in der Schweiz

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Drohnen Gesetze Schweiz – Wenn du Schweizer Staatsbürger bist, oder als Urlauber in die Schweiz reisen möchtest und dort mit der Drohne fliegen möchtest, so gibt es einige Gesetze und Regeln zu beachten. Wir erklären in diesem Drohnengesetze Schweiz Ratgeber worauf zu achten ist und was du beachten musst, wenn du in der Schweiz Drohne fliegen willst.

In der Schweiz ist das BAZL, das Bundesamt für Zivilluftfahrt für Flugmodelle und auch Drohnen zuständig. In der „Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien“ sind die Regeln für das fliegen von Drohnen in der Schweiz festgelegt (UVEZ = Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation). Wir fassen für dich zusammen, welche Drohnen Gesetze in der Schweiz zu beachten sind.

Drohnen Gesetze Schweiz – Allgemeines

Anders als in vielen Teilen Europas muss eine Drohne in der Schweiz nicht genehmigt werden. Alle Kopter bis zu einem Startgewicht von 30 Kg sind genehmigungsfrei. Das bedeutet aber nicht, dass jeder einfach so in der Schweiz Drohne fliegen kann. So kann es in den einzelnen Kantonen zu weiteren Sonderregeln führen. Falls du unsicher bist, so informiere dich am besten im jeweiligen Ort, ob es dort spezielle Ausnahmen bzw Regeln gibt.

Ist die Drohne über 500 Gramm schwer, so ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung Pflicht! Diese muss mindestens 1 Mio. Schweizer Franken abdecken. Wenn du keine gültige Haftpflichtversicherung für Drohnen hast, so warten hohe Strafen und Bußgelder auf den Piloten.

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Drohnen Gesetze Schweiz auf einen Blick

  • Min. 5 Km Abstand zu Flughäfen
  • Max. 150m Höhe
  • Nur in Sichtweite fliegen
  • Keine Militärischen Anlagen überfliegen bzw Filmen
  • Abstand zu Vogelschutzzonen / Umweltschutzgebieten halten
  • Max. 30 Kg Abfluggewicht
  • Versicherungspflicht ab 500 Gramm Startmasse
  • Min. 100m Abstand zu Menschenmassen (ab 24 Personen)
  • FPV Flüge nur mit zweiter Person erlaubt

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Gewerblich Drohne fliegen in der Schweiz

Generell kannst du problemlos in der Schweiz Drohne fliegen. Die Luftfahrtbehörde in der Schweiz unterscheidet keine privaten und gewerblichen Flüge. Jedoch gibt es auch hier einige Regelungen, an welche du dich halten musst. Ein wichtiges Thema ist die Privatsphäre. Es ist verboten Grundstücke oder Personen zu filmen. Beachte deshalb auf jeden Fall die Privatsphäre.

Bei Menschensammlungen von mehr als 24 Personen muss zu diesen mindestens 100 Meter Abstand eingehalten werden. Dass das fliegen über militärische Einrichtungen strengstens verboten ist, müssen wir glaub nicht extra erwähnen…

Weiters darf die Drohne nur auf Sichtflug geflogen werden und auch nicht höher wie 150 Meter. FPV Flüge sind somit wie auch in Deutschland verboten. Wenn jedoch eine zweite Person mit dabei ist und den Flugraum kontrolliert, so darf auch eine FPV Brille verwendet werden.

Wichtig ist auch, dass jeder Pilot einen Abstand von 5 Kilometern zu Flughäfen einhält. Am besten kontrollierst du vor dem Flug die Flugverbotszonen. Eine gute App hierfür ist AirMap, welche für Android und iOS kostenlos erhältlich ist. Alternativ kannst du die Flugverbotszonen in der Schweiz auch auf dieser Karte anschauen.


Drohne fliegen Schweiz

Generell ist es sehr einfach in der Schweiz Drohne zu fliegen. Die Regelungen und die Schweizer Drohnen-Gesetze sollten jedoch auf jeden Fall eingehalten werden. Die Schweiz ist bekannt dafür, dass sehr häufig kontrolliert wird. Bei Einhaltung der Gesetze wirst du jedoch keine Probleme bekommen.

Die Drohnen Gesetze in der Schweiz wurden sorgfältig recherchiert, dennoch können wir keine Haftung übernehmen. Da sich die Gesetzte schnell ändern, solltest du vor deinem Flug sicherheitshalber die offizielle Seite des BAZL besuchen und dich über Erneuerungen informieren.

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